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Blitzschlag legt Flug lahm: Kein Geld für Passagiere
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Blitzschlag legt Flug lahm: Kein Geld für Passagiere
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fluggäste im Falle einer erheblichen Flugverspätung, die durch einen Blitzeinschlag in ein Flugzeug und die damit verbundene Sicherheitsüberprüfung verursacht wurde, in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Ein solcher Blitzeinschlag könne einen außergewöhnlichen Umstand darstellen, der die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit.
Wichtigste Punkte
- Der EuGH urteilte, dass ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug unter Umständen einen "außergewöhnlichen Umstand" im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung darstellen kann.
- Ein solcher außergewöhnlicher Umstand entbindet die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigungszahlung an die Passagiere.
- Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft nachweist, alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Verspätung so gering wie möglich zu halten.
- Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem ein Flugzeug einer österreichischen Airline kurz vor der Landung in Rumänien vom Blitz getroffen wurde.
- Ein Passagier forderte eine Entschädigung von 400 Euro aufgrund einer Verspätung von über sieben Stunden.
- Das zuständige österreichische Gericht muss nun im konkreten Fall prüfen, ob die Airline ihrer Nachweispflicht genügt hat.
Hintergrund
Die EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) regelt die Ansprüche von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Grundsätzlich haben Passagiere bei erheblichen Verspätungen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings gilt dies nicht, wenn die Verspätung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist, die von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind. Die Auslegung des Begriffs "außergewöhnliche Umstände" ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren. Bisher wurden beispielsweise Streiks des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen oder medizinische Notfälle als solche Umstände anerkannt. Die aktuelle Entscheidung des EuGH erweitert diesen Katalog nun um den Fall eines Blitzeinschlags in ein Flugzeug.
Zahlen & Fakten
- Rechtssache: C 399/24
- Gericht: Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- Datum des Urteils: 16. Oktober 2025
- Kläger: Ein Fluggast der Austrian Airlines
- Beklagter: Austrian Airlines
- Streitwert: 400 Euro (geforderte Entschädigung)
Einordnung
Das Urteil des EuGH hat Auswirkungen auf die Rechte von Fluggästen in der Europäischen Union. Es verdeutlicht, dass Fluggesellschaften nicht in jedem Fall für Verspätungen haften, die durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. Allerdings müssen die Airlines nachweisen, dass sie alles Zumutbare unternommen haben, um die Auswirkungen des außergewöhnlichen Umstandes auf die Passagiere zu minimieren. Für Passagiere bedeutet dies, dass sie im Falle einer Verspätung aufgrund eines Blitzeinschlags in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung haben, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Die Entscheidung stärkt die Position der Fluggesellschaften, da sie das unternehmerische Risiko im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Naturereignissen reduziert. Gleichzeitig betont das Urteil die Verpflichtung der Airlines, im Falle von Störungen die Auswirkungen auf die Passagiere so gering wie möglich zu halten.
Ausblick
Das österreichische Gericht muss nun den konkreten Fall unter Berücksichtigung der EuGH-Entscheidung neu bewerten. Es wird zu prüfen sein, ob die Austrian Airlines alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung des Fluges nach Wien zu minimieren. Dies könnte beispielsweise die Organisation eines schnellen Ersatzfluges oder die Information der Passagiere über die Situation betreffen. Die Entscheidung des österreichischen Gerichts könnte weitere Klarheit darüber bringen, welche Anforderungen an die Nachweispflicht der Fluggesellschaften in solchen Fällen gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass ähnliche Fälle in Zukunft vor Gericht verhandelt werden, um die Auslegung des Begriffs "außergewöhnliche Umstände" weiter zu präzisieren.
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-flug-blitz-verspaetung-100.html