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Bürgergeld-Reform: Ernüchterung bei Einsparungen

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Bürgergeld-Reform: Ernüchterung bei Einsparungen

Die geplante Reform des Bürgergelds zur Grundsicherung wird laut einem ersten Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums voraussichtlich keine nennenswerten Einsparungen bringen, was den von Bundeskanzler Merz formulierten Zielen deutlich widerspricht. Es werden lediglich geringfügige Einsparungen erwartet, während ab 2028 sogar Mehrausgaben prognostiziert werden.

Wichtigste Punkte

  • Das Bundesarbeitsministerium rechnet nicht mit "nennenswerten Einsparungen" durch die Bürgergeld-Reform zur Grundsicherung.
  • Die Einsparungen im Jahr 2026 werden auf 86 Millionen Euro geschätzt, im Jahr 2027 auf 69 Millionen Euro.
  • Ab 2028 werden Mehrausgaben von zehn Millionen Euro erwartet, vor allem aufgrund erhöhten Vermittlungsaufwands.
  • Kanzler Merz hatte zuvor Einsparungen von bis zu fünf Milliarden Euro durch die Reform in Aussicht gestellt.
  • Die Reform sieht vor, Leistungen bei Pflichtverletzungen schneller und umfassender zu kürzen, bis hin zur vollständigen Streichung.
  • Die Koalitionsspitzen haben sich auf die Eckpunkte des Entwurfs geeinigt, der sich jedoch noch ändern kann.

Hintergrund

Die geplante Reform des Bürgergelds zur Grundsicherung ist Teil eines umfassenderen Sparkurses der Bundesregierung im Bereich der Sozialleistungen. Kanzler Merz hatte hohe Erwartungen an die Reform geknüpft und Einsparungen in Milliardenhöhe gefordert. Diese Erwartungen scheinen sich jedoch nicht zu erfüllen. Der Fokus der Reform liegt darauf, Leistungsbeziehende stärker zur Mitwirkung zu verpflichten und Sanktionen bei Pflichtverletzungen zu verschärfen. Ziel ist es, die Arbeitsmarktintegration zu verbessern und die Zahl der Leistungsberechtigten zu reduzieren.

Zahlen & Fakten

  • Bundeskanzler: Friedrich Merz (CDU)
  • Bundesarbeitsministerin: Bärbel Bas (SPD)
  • Gesamtausgaben für Bürgergeld (2024): Ca. 47 Milliarden Euro
  • Erwartete Einsparungen (2026): 86 Millionen Euro
  • Erwartete Einsparungen (2027): 69 Millionen Euro
  • Erwartete Mehrausgaben (ab 2028): 10 Millionen Euro
  • Einsparungen durch Wegfall Bürgergeld für Ukraine-Geflüchtete (geplant): 1,5 Milliarden Euro
  • Geplante Kürzung der Leistungen bei Pflichtverletzungen: Bis zur vollständigen Streichung, inklusive Miet- und Heizkosten

Einordnung

Die Diskrepanz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Einsparungen durch die Bürgergeld-Reform könnte zu politischen Spannungen innerhalb der Koalition führen. Die Opposition könnte die Reform als unzureichend kritisieren und weitere Maßnahmen zur Kostensenkung fordern. Für Leistungsbeziehende bedeutet die Reform eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen. Ob die Reform tatsächlich zu einer verbesserten Arbeitsmarktintegration führt, bleibt abzuwarten. Sozialverbände haben bereits Bedenken geäußert, dass die verschärften Sanktionen zu einer weiteren Verarmung von Leistungsbeziehenden führen könnten. Die Reform bedeutet für die Jobcenter einen erhöhten Aufwand, da die Sanktionen administriert und die Einhaltung der Pflichten überwacht werden muss.

Ausblick

Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums wird nun im Kanzleramt und in den übrigen Ministerien abgestimmt. Anschließend erfolgt die Anhörung von Verbänden. Noch in diesem Jahr soll die Reform vom Kabinett auf den Weg gebracht und dem Parlament zur Beratung vorgelegt werden. Im Arbeitsministerium wird eine erste Beratung im Bundestag vor Weihnachten angestrebt. Es ist zu erwarten, dass es im parlamentarischen Verfahren noch zu Änderungen am Gesetzentwurf kommen wird. Die tatsächlichen Auswirkungen der Reform werden sich erst nach Inkrafttreten zeigen.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-gesetzentwurf-100.html