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Prozessauftakt nach Messerattacke in Aschaffenburg

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Prozessauftakt nach Messerattacke in Aschaffenburg

Im Prozess um die Messerattacke auf eine Kita-Gruppe in Aschaffenburg, bei der im Januar zwei Menschen starben, hat der Anwalt des Angeklagten auf eine mutmaßliche psychische Erkrankung seines Mandanten hingewiesen. Dem Beschuldigten werden unter anderem Mord und Totschlag vorgeworfen, während ein Gutachten eine mögliche Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie nahelegt.

Wichtigste Punkte

  • Ein 28-jähriger Afghane muss sich vor dem Landgericht Aschaffenburg wegen einer Messerattacke auf eine Kindergartengruppe verantworten.
  • Bei der Tat im Januar starben ein Kleinkind und ein Mann, mehrere weitere Personen wurden verletzt.
  • Der Verteidiger des Angeklagten gab eine Erklärung ab, wonach sein Mandant zum Tatzeitpunkt an paranoider Schizophrenie litt.
  • Ein Gutachten attestiert dem Beschuldigten eine psychische Erkrankung, was zu einem Sicherungsverfahren führen könnte.
  • Überlebende und Angehörige nehmen als Nebenkläger am Prozess teil.
  • Neben der Messerattacke wird auch ein Fall von Körperverletzung aus dem August 2024 verhandelt.

Hintergrund

Die Messerattacke ereignete sich im Januar 2025 im Schöntalpark in Aschaffenburg. Der Angeklagte attackierte eine Kindergartengruppe mit einem Messer, wobei ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Mann getötet wurden. Die Tat sorgte für großes Entsetzen in der Bevölkerung und löste eine Debatte über die Unterbringung und Betreuung von psychisch kranken Flüchtlingen aus. Bereits vor der Tat war der Beschuldigte polizeilich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen eines Vorfalls in einer Asylbewerberunterkunft. Der Prozess soll klären, ob der Angeklagte aufgrund seiner psychischen Verfassung schuldfähig ist und welche Konsequenzen die Tat für ihn haben wird.

Zahlen & Fakten

  • Angeklagter: 28-jähriger Afghane
  • Tatort: Schöntalpark, Aschaffenburg
  • Datum der Tat: Januar 2025
  • Opfer: Ein 2-jähriger Junge (getötet), ein 41-jähriger Mann (getötet), ein 2-jähriges Mädchen (verletzt), ein 73-jähriger Mann (verletzt), eine Erzieherin (verletzt)
  • Anklagepunkte: Mord, versuchter Mord, Totschlag, versuchter Totschlag, Körperverletzungsdelikte
  • Verhandlungstage: 6 (bis zum 30. Oktober angesetzt)
  • Nebenkläger: Überlebende und Angehörige der Opfer, vertreten durch 5 Anwälte

Einordnung

Der Prozess ist von großer Bedeutung für die Opfer und Angehörigen, die die Tat traumatisiert hat. Die Verhandlung soll zur Aufklärung der Geschehnisse beitragen und den Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Die Frage der psychischen Erkrankung des Angeklagten und deren Einfluss auf die Tat wird im Mittelpunkt der Verhandlung stehen. Sollte der Angeklagte als nicht schuldfähig eingestuft werden, droht ihm die dauerhafte Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie. Der Fall wirft zudem Fragen nach dem Umgang mit psychisch kranken Flüchtlingen und der Prävention von Gewaltverbrechen auf. Die öffentliche Aufmerksamkeit ist groß, da der Fall die Sicherheit in der Region und die Integration von Flüchtlingen berührt.

Ausblick

Der Prozess wird sich in den kommenden Wochen mit der Beweisaufnahme und der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen befassen. Es werden Gutachten zur psychischen Verfassung des Angeklagten eingeholt und die Umstände der Tat detailliert untersucht. Am Ende des Prozesses wird das Gericht über die Schuldfähigkeit des Angeklagten und die entsprechenden Konsequenzen entscheiden. Es ist zu erwarten, dass das Urteil eine öffentliche Debatte über die Themen psychische Gesundheit, Integration und Sicherheit auslösen wird. Unabhängig vom Urteil wird die Tat die Betroffenen und die Stadt Aschaffenburg noch lange beschäftigen.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-messerangriff-in-aschaffenburg-anwalt-spricht-von-schizophrenie-102.html